Reisetipps für verpasste Anschlussflüge: Richtig verhalten und Rechte durchsetzen

Qantas Flugzeuge Australien
Qantas Flugzeuge Australien

Manchmal passiert es einfach – der Flug nach Australien ist stundenlang verspätet. Was man tun kann, wenn der Flieger mit mehr als 3 Stunden Verspätung ankommt, lesen Sie in diesem Artikel.

Ein vFlug nach Australien wird durch einen Zwischenstopp deutlich angenehmer. Die
Unterbrechung der Flugzeit von etwa 22 bis 24 Stunden zwischen Deutschland und Down
Under ist eine willkommene Abwechslung und mindert die Auswirkungen des
Jetlags. In der Regel beträgt die erste Etappe rund zwölf Stunden, nach der
Zwischenlandung folgen zehn weitere Flugstunden.

Wird der Anschlussflug jedoch verpasst, kommen auf Reisende einige Herausforderungen
zu. Nachfolgend Tipps, wie man sich richtig verhält und seine Rechte
durchsetzt.

 

Informatives zur EU-Fluggastrechteverordnung

Um die Rechte von europäischen Flugpassagieren zu stärken, haben Europäisches Parlament
und Rat die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004
verabschiedet. Verschuldet eine Fluggesellschaft eine Verspätung, wodurch der
Fluggast mindestens drei Stunden zu spät an seinem Endziel der Reise ankommt,
muss die Fluggesellschaft Ausgleichszahlungen leisten. Dessen Höhe hängt von der
Flugstrecke ab.

Bei Langstreckenflügen (ab 3.500 Kilometer) beträgt die Entschädigung
600 Euro pro Person
. Aufgrund der immensen Entfernung zwischen Deutschland
und Australien können Reisende diesen Betrag verlangen. Zwischen
Sidney und Frankfurt beträgt die Entfernung Luftlinie beispielsweise bereits
über 16.500 Kilometer.

 

Der Zubringerflug entscheidet über Ansprüche

Ob der Anschlussflug selbst mit Verspätung abhebt, ist nicht relevant. Entscheidend
für den Anspruch auf Entschädigung ist, dass der Zubringerflug der
Fluggastrechteverordnung unterliegt. Damit das gewährleistet ist, muss das
Flugzeug innerhalb der EU starten oder landen.

Fliegt ein Urlauber beispielsweise von Frankfurt nach London und ab London nach Sydney, unterliegt der Zubringerflug nach London der EU-Fluggastrechteverordnung, weil er in
Europa startet. Ob die Airline ihren Sitz in Europa hat oder nicht, spielt dann
keine Rolle. Anders verhält es sich, wenn der Flug nur in Europa landet. Dann
muss die Fluggesellschaft ihren Sitz in Europa haben.

Die Reiserechtsexperten von Flightright
unterstützen Fluggäste bei der Durchsetzung von Ansprüchen laut EU-Verordnung
und haben die Rechte
bei einem verpassten Anschlussflug online zusammengefasst. Dabei wird auf einen
wesentlichen Faktor aufmerksam gemacht: Die Buchung.

„Haben Fluggäste Zubringer- und Anschlussflüge
einzeln gebucht und verpassen ihren Anschlussflug aufgrund einer Verspätung,
können diese keine Entschädigung für die Gesamtstrecke verlangen und haben
außerdem keinen Anspruch auf die Organisation eines Ersatztransports für
den Anschlussflug“, heißt es im Ratgeber des Verbraucherportals.

Ob die Flüge auf dem Weg nach Australien von unterschiedlichen Fluggesellschaften
durchgeführt wurden, spiele keine Rolle. Wichtig sei aber, dass sämtliche
Flüge, ob Zubringerflug oder zum Endziel, Teil eines gemeinsam gebuchten
Flugplans
sind. Dann besteht nicht nur Anspruch auf Entschädigung, sondern
auch auf einen umgehenden Ersatztransport.

Flug nach Australien verspätet

[Foto: Flughafen Cairns, Australien]

 

Fluglinien nach Australien im Fokus

Typische Stopover-Destinationen auf einer Flugreise nach Australien sind Dubai, Bangkok,
Hongkong und Singapur.

Aber auch Abu Dhabi, London oder Incheon in Südkorea
sind denkbare Zwischenziele. Hier als Beispiel einige
Flugverbindungen beliebter Fluggesellschaften mit einem Stopover:

Fluggesellschaft

Abflug

Stopover

Ziel

Qantas (Sitz in
Australien)

London

Dubai

Sydney

Emirates (Sitz Dubai)

Frankfurt

Dubai

Sydney

Singapore Airline
(Sitz Singapur)

München

Singapur

Melbourne

British Airways
(London)

Düsseldorf

London

Sydney

Korean
Air (Südkorea)

Frankfurt

Incheon

Brisbane

Wie bereits erklärt, würde jeder der verpassten Anschlussflüge, egal ob Dubai /
Sydney, London / Sydney oder Incheon / Brisbane der EU-Fluggastrechteverordnung
unterliegen, solange alle Flüge im Rahmen eines gemeinsamen Flugplans gebucht
wurden.

 

Fluggastrechte auch bei Flügen nach Australien

Da die Reise in London, Frankfurt, München oder Düsseldorf startet und
sich der Startflughafen somit in der Europäischen Union befindet, unterliegen
alle genannten Zubringerflüge der EU-Fluggastrechteverordnung. Sobald die
Verspätung am Endziel mehr als drei Stunden betragen würde, hätten die Passagiere
Anspruch auf Entschädigung.

Greift die EU-Verordnung nicht, weil die Flüge beispielsweise separat gebucht wurden,
stehen die Chancen auf eine Entschädigung bei Flügen außerhalb Europas leider
nicht besonders gut. Dennoch lohnt es sich bei der Fluggesellschaft nachzufragen.

Einige Fluggesellschaften haben individuelle Bestimmungen, die Ausgleichszahlungen oder zumindest Preisnachlässe
vorsehen. Im Zweifelsfall einen Reiserechtsexperten beauftragen, der die
Ansprüche prüft und gegebenenfalls durchsetzt!

 

Codesharing-Flüge bereiten Schwierigkeiten

Problematisch kann das Durchsetzen von Ansprüchen gemäß EU-Fluggastrechteverordnung bei
sogenannten Code-Sharing-Flügen. Codesharing wird unter Fluggesellschaften
betrieben, um Flüge anbieten zu können, die sie selbst nicht durchführen.
Hierfür schließen Airlines entsprechende Kooperationen.

So kann es vorkommen, dass ein Flug zwar bei Airline A gebucht wird, der Flug aber von Fluggesellschaft B durchgeführt wird. Ansprechpartner für geschädigte Passagiere, die eine
Verspätung dulden mussten, ist die ausführende Fluggesellschaft.

Also nicht diejenige, die den Beförderungsvertrag geschlossen hat, sondern diejenige
Airline, in dessen Flieger der Betroffene befördert wurde. Leider kommt es auch
dahingehend immer wieder zu Ausreden und Verzögerungstaktiken seitens der
Fluggesellschaften, um den Entschädigungszahlungen zu entgehen.

Flug nach Australien verspätet
[Foto: Qantas arbeitet zumeist im Codeshare mit Billigflieger Jetstar]

 

Das richtige Vorgehen am Flughafen

Zunächst ist eines elementar: Ruhe bewahren. In Panik zu geraten, hilft leider nicht.
Stattdessen sollten Fluggäste sich unmittelbar nach dem Verpassen des
Anschlussflugs zum Service-Point der zuständigen Airline begeben.

Diese muss eine schriftliche Bestätigung der Verspätung aushändigen. Auch der Grund
der Verzögerung muss im Schriftstück enthalten sein. Fotos von der Situation am
Flughafen, beispielsweise von der Anzeigetafel sowie der Austausch mit anderen
Geschädigten, um sich später auf Zeugen berufen zu können, sind
hilfreich, um die Ansprüche später erfolgreich geltend zu machen.

 

Forderung schriftlich einreichen

Geschädigte haben drei Jahre Zeit, ihren Anspruch auf Entschädigungszahlung schriftlich zu
fordern. Jeder Fluggast muss dem zuständigen Luftfahrtunternehmen ein Schreiben
senden und darin Bezug auf die Verspätung sowie die EU-Fluggastrechteverordnung
261/2004 nehmen. Auch folgende Punkte dürfen nicht
fehlen:

  • Name
  • Adresse
  • Datum
  • Flugdatum
  • geplante Abflug- und Landezeiten
  • Höhe der Entschädigung
  • Unterschrift

Am Ende des Dokuments ist die Fluggesellschaft zur Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen aufzufordern.
Das Versenden als Einschreiben Rückschein erhöht den Druck. Beizulegen sind
dem Forderungsschreiben Kopien der schriftlichen Bestätigung der Verspätung
sowie der Tickets.

 

Versorgungsleistungen verlangen

Am Flughafen sollten sich Passagiere außerdem ihren Anspruch auf
Versorgungsleistungen sichern. Bei Langstreckenflügen haben sie bei Wartezeiten
ab vier Stunden das Recht auf kostenlose Getränke, Mahlzeiten und
zwei Telefonanrufe, E-Mails oder Fax.

Flug nach Australien verspätet

[Foto: Bei überlangen Wartezeiten besteht Anrecht auf Verpflegung]


 

Sollte sich der Ersatzflug auf den nächsten Tag verschieben, muss die Fluggesellschaft gemäß EU-Verordnung die Übernachtungskosten
tragen sowie die Transportkosten vom Flughafen zum Hotel und zurück.

Weitere Informationen erhalten Betroffene beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), die nationale
Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für die Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
Auf der Internetpräsenz informiert das LBA über die Schlichtung im Luftverkehr.

Weitere Tipps für die Reisevorbereitung nach Austalien finden Sie auf dieser Seite…

 

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